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   OLG Frankfurt, 12.02.1992 - 4 UF 118/91   

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https://dejure.org/1992,4852
OLG Frankfurt, 12.02.1992 - 4 UF 118/91 (https://dejure.org/1992,4852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.1992 - 4 UF 118/91 (https://dejure.org/1992,4852)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - 4 UF 118/91 (https://dejure.org/1992,4852)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderung eines Prozeßvergleichs; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Barunterhaltspflichtiger Elternteil; Unverheiratetes Zusammenleben; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Finanzierung des Barunterhaltes; Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Zurechnung eines fiktiven ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 979
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Der Senat hat bisher für den Fall einer gegenüber ihren minderjährigen Kindern aus erster Ehe barunterhaltspflichtigen Mutter, die ein von ihrem neuen Partner stammendes nichteheliches Kind betreut und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, die Auffassung vertreten, eine entsprechende Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung komme nicht in Betracht, weil der Lebensgefährte angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht verpflichtet sei, auf die finanziellen Belange seiner Partnerin Rücksicht zu nehmen, um dieser die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen (Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1994 - XII ZR 209/94 - FamRZ 1995, 598; ebenso: OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979 f.; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 592, 593 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 1238 f.; OLG Köln NJW 1999, 725 f.).
  • BGH, 21.12.1994 - XII ZR 209/94

    Erwerbsobliegenheit der Mutter eines aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    (so auch OLG Frankfurt, - 4 UF 118/91 - vom 12.02.1992, FamRZ 1992, 979).

    Dem ist zuzustimmen (so auch OLG Frankfurt am Main FamRZ 1992, 979 [OLG Frankfurt am Main 12.02.1992 - 4 UF 118/91]; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 592, 593) [OLG Düsseldorf 23.10.1990 - 1 UF 8/90].

    Aus diesen Gründen hat der Senat auch bereits im Verfahren XII ZA 5/92 Prozeßkostenhilfe für eine Revision verweigert, die sich gegen die in FamRZ 1992, 979 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main richtete.

  • OLG Karlsruhe, 15.09.1994 - 16 UF 76/93

    Abänderungsklage bei Unterhaltstiteln der DDR; Wesentliche Veränderung der

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  • OLG Celle, 18.02.2000 - 15 UF 144/99

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt ; Prozessvergleich; Abänderung ; Grobe

    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. Hausmann-Fällen angesichts der rechtlichen Unverbindlichkeit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht heranzuziehen sind, wenn es um den Unterhaltsanspruch (§ 1601 BGB) eines ehelichen Kindes gegen seine in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende und wegen der Betreuung eines aus dieser Verbindung stammenden Kindes trotz der tatsächlichen Möglichkeit einer Betreuung durch den Kindesvater nicht erwerbstätige und insoweit leistungsunfähige Mutter geht (so BGH FamRZ 1995, 598 = NJW-RR 1995, 451; OLG Frankfurt FamRZ 1992, 979, 980; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592, 593; vgl. die gegen diese Rechtsprechung gerichtete Kritik bei Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 25 zu § 1603 BGB).
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